Steuern sparen bei der Einzelfirma

Abzüge

Selbstständigerwerbende dürfen unter anderem folgende Ausgaben vom Steuerbaren Einkommen abziehen:

  • Mietkosten für Büro, Laden und Werkstatt,
  • Spesen,
  • Versicherungsprämien,
  • Fachbücher und Zeitschriften
  • diverse Unterhaltskosten,
  • Kosten für Akquisitionen und Werbung,
  • Geschäftsverluste, die in den zurückliegenden sieben Jahren noch nicht angerechnet wurden.

Pensionskasse

Lohnenswert sind zudem auch Einkäufe in die Pensionskasse, da sie ebenfalls vom Einkommen abgezogen werden können. Ein Einzelunternehmer kann sich jedoch erst einer Pensionskasse anschliessen, sofern er Angestellte beschäftigt, die ebenfalls in der Pensionskasse versichert sind. Zu beachten ist, dass der gesamte AHV-Lohn bei der Pensionskasse versichert ist.

Abschreibungen

Der steuerbare Gewinn lässt sich zudem durch Abschreibungen erheblich reduzieren. Vergleichbar mit den Abschreibungen sind Wertberichtigungen des Lagers. Sie vermindern den Wert, welcher in der Buchhaltung ausgewiesen wird und somit auch die Steuerlast. Wer so viel abschreibt, dass der buchhalterische Wert unter den Marktwert fällt, bildet dadurch stille Reserven. Stille Reserven sind nicht aufgehobene, sondern nur aufgeschobene Steuern. Selbstständigerwerbende, die das nicht berücksichtigen, können bei einem späteren Verkauf ihrer Firma böse [ erleben. Denn spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen stille Reserven als Einkommen versteuert werden. Vor allem bei wiederholten Abschreibungen auf Liegenschaften können sich hohe Beträge aufsummieren, was eine saftige Steuerrechnung zur Folge haben kann.

Rückstellungen & Wertberichtigungen

Mittels Rückstellungen und Wertberichtigungen auf Debitoren können Selbstständigerwerbende den steuerbaren Gewinn ebenfalls massgeblich senken. Diese können beispielsweise bei Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners oder bei anstehenden grösseren Reparaturen anfallen. Da diese sich in der Regel nicht im Voraus präzise beziffern lassen, können auch hier können vorübergehend stille Reserven entstehen. Wenn aber die Reparatur abgeschlossen ist oder die Höhe des Ertragsausfalls feststeht, müssen allfällig gebildete stille Reserven wieder aufgelöst und dadurch nachträglich versteuert werden.

Stille Reserven

Trotzdem gilt bei den Stillen Reserven: Später bezahlte Steuern sind bessere Steuern. Denn stille Reserven kann man durchaus mit einem zinslosen Darlehen vergleichen. Die vorübergehend eingesparten Steuern kann ein Unternehmer in der eigenen Firma anlegen oder damit zusätzliche Zins- sowie Dividendenerträge generieren.

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Finanztipp 1

Wenn ein Geschäftsinhaber mindestens 55 Jahre alt ist und die Tätigkeit aufgeben möchte, oder wegen Invalidität die Weiterführung der Arbeit verunmöglicht ist, profitiert er von einer privilegierten Besteuerung der stillen Reserven.

Finanztipp 2

Falls die eigenen Kinder das Geschäft übernehmen sollten, ist ein Aufschub für stille Reserven möglich. Das gilt jedoch ausschliesslich im Falle einer Erbschaft, also wenn der bisherige Geschäftsführer gestorben ist.

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