Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung deckt das Kostenrisiko in allfälligen Justizfällen. Wer sich überlegt eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, sollte zuerst abklären ober er nicht allenfalls bereits versichert ist, denn als Arbeitnehmer, Gewerkschafts- oder Vereinsmitglied verfügen Sie möglicherweise bereits über eine Kollektivversicherung.

Preislich bewegen sich die Prämien für eine Rechtsschutzversicherung für Einzelpersonen zwischen 150 – 490 Franken pro Jahr. Es gibt zwei Formen von Rechtsschutzversicherungen: die Privat-Rechtsschutz sowie die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Viele Anbieter bieten auch eine Kombination der beiden Versicherungen an.

Privat-Rechtsschutzversicherung

Die Privat-Rechtsschutzversicherung deckt meist die Vertretung- und Beratungskosten bei Kauf- oder Arbeitsverträgen, Schadensersatz- und Nachbarschaftstreitigkeiten. Dabei sind in der Regel die Kosten für Anwälte, Gerichte, Prozessentschädigungen und Gutachten gedeckt.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel Fälle im Bereich Schadensersatz, Führerscheinentzug und Strafrecht bei Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften ab.

Beachten Sie, dass die Versicherung nicht bezahlt, wenn Sie zu schnell gefahren sind oder aus Fahrlässigkeit einen Unfall verursachen.

Finanztipp 1

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Achtung

Wichtige Bereiche wie Personen-, Familien- und Erbrecht sowie Steuerrecht bleiben aber häufig ausgeschlossen. Auch nachbarschaftliche Auseinandersetzungen fallen einigen Versicherern nicht unter die gedeckten Leistungen. Manche Gesellschaften offerieren aber zumindest eine kurze Konsultation mit dem Hausjuristen. Deshalb sollten Sie vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung unbedingt abklären, welche Fälle gedeckt sind und welche nicht. Überprüfen Sie auch ob allfällige Schlichtungsverfahren im Leistungskatalog enthalten sind. Bei vielen Versicherern besteht zudem keine freie Wahl des Anwaltes.