Motorfahrzeugversicherung

Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung ist obligatorisch. Sie deckt das Haftrisiko des Motorfahrzeughaltenden. Mit einer zusätzlichen freiwilligen Kaskoversicherung sind auch allfällige Sachschäden am Fahrzeug gedeckt. Eine Teilkaskoversicherung, die grundsätzlich Feuer-, Elementar-, Diebstahl-, Glasschäden sowie Kollisionen mit Tieren auf öffentlichen Strassen deckt, ist für jeden Fahrzeughaltenden empfehlenswert.

Die Motorfahrzeugversicherung kennt 3 Arten von Versicherungen:

  • Haftpflichtversicherung (obligatorisch)
  • Teil- oder Vollkaskoversicherung (obligatorisch bei Leasingfahrzeugen)
  • Insassenunfallversicherung (seit dem Krankenkassenobligatorium überflüssig)

Die Haftpflichtversicherung ist für alle Motorfahrzeuge in der Schweiz obligatorisch inklusive Fahr-rädern. Welche Kaskovariante für das einzelne Unternehmen empfehlenswert ist, ist von Betrieb zu Betrieb verschieden. Für die ersten 2 Jahre wird in der Regel aber eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Die Unfallversicherung für Insassen hat ihre Berechtigung seit der Einführung des Krankenkassenobligatoriums verloren (jede in der Schweiz wohnhafte Person muss sich kranken- und unfallversichern).

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden, die mit dem versicherten Auto einer Drittperson zugefügt werden. Somit übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung nach einem Schadenfall die Schadensersatzansprüche, welche zu Recht an Sie gestellt werden.

Die Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz für Motorfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Ohne einen Versicherungsnachweis lässt sich Ihr Auto beim Strassenverkehrsamt nicht einlösen. Die meisten Versicherer bieten Ihren Kunden an, den notwendigen Versicherungsnachweis direkt an das  zuständige Strassenverkehrsamt zu senden sobald der Vertrag unterschrieben ist.

Kaskoversicherung

Teilkasko

Die Teilkasko deckt Schäden, an denen ein Fahrzeuglenker nicht aktiv beteiligt ist (Elementarschäden, Diebstahl, Glasbruch, Feuer, Vandalismus und Wildschäden) oder für die kein Dritter verantwortlich ist.

Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung erweitert die Leistungen der Teilkaskoversicherung mit der Kollisionskasko-Deckung. Diese übernimmt Kollisionsschäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, selbst wenn Sie der Unfallverursacher sind.

Grobe Fahrlässigkeit sollte man zusätzlich versichern
Im Gegensatz zur leichten berechtigt grobe Fahrlässigkeit die Versicherer zu Leistungskürzungen im Schadensfall im Umfang von 10 bis 50%, je nach Verschulden. Wie aber unterscheidet man zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit?
Bei der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen werden zum Beispiel das Ueberfahren eines Stoppsignals oder das Fahren in angetrunkenem Zustand der Grobfahrlässigkeit zugerechnet. Ein anderes Beispiel ist das Fahren mit hohen Schuhen oder „Flip-Flops“. Folglich muss der Fehlbare mit Leistungskürzungen rechnen. Bei Körperschäden können so leicht einige Hunderttausend Franken zusammenkommen. Es macht also durchaus Sinn die grobe Fahrlässigkeit zu versichern.

Achtung, Fahrzeug auf den Nutzer anmelden: Um die Prämien beispielsweise für Jugendliche zu optimieren, denken viele es macht Sinn als Versicherungsnehmer oder Halter eine Person (Meist Familienmitglieder oder Bekannte) einzusetzen, die in den Tarifstrukturen (besonders auch beim Bonus) günstiger liegen. Dies ist aus unserer Sicht ein Trugschluss denn die Folgen können fatal sein.

Die Halterschaft ist bei Fahrzeugen in der Schweiz  von grosser Bedeutung. Nach der gängigen Rechtssprechung gilt als Halter derjenige, auf dessen Rechnung und Gefahr der Betrieb des Motorfahrzeuges erfolgt und der zugleich die tatsächliche und unmittelbare Verfügungsgewalt darüber besitzt. Dabei sind Fragen relevant wie: Wer entscheidet über die Benützung, den Kauf, wer trägt die tatsächlichen Kosten des Unterhaltes, der Versicherung, wer hat den Nutzen etc… Solche und ähnliche Kriterien sind massgebend.

Nicht von grosser Bedeutung ist, auf wessen Namen das Fahrzeug eingelöst wird.

Umso mehr werden die Gesellschaften bei einem Schadensfall die prämienoptimierte Halterzuordnung klären und bei einer falschen Antragsdeklaration durchgreifen,  bis zum vollen Rückgriff/Regress der erbrachten Leistungen. Bei Körperschäden können so leicht einige Hunderttausend Franken zusammenkommen. Das Risiko, dadurch also Prämien zu sparen kann also durchaus zum „Bumerang“ werden.

Finanztipp 1

Vergleichen Sie regelmässig die Preise & Leistungen der einzelnen Versicherer!

Unter folgendem Link können Sie kostenlos und unverbindlich Versicherer miteinander vergleichen und kostenlose Offerten anfordern:
www.123vergleich.ch

Finanztipp 2

Beim Versicherungsvergleich immer die gleichen Leistungen einberechnen (Kasko, Bonusschutz, grobe Fahrlässigkeit etc…)

Finanztipp 3

Je älter ein Fahrzeug wird, je weniger macht eine Voll- oder sogar Teilkasko-Versicherung Sinn, da die Prämien verglichen mit dem potentiellen Schaden zu hoch sind.

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