Unfallversicherung (UVG)
Die Unfallversicherung (UVG) deckt die Behandlungs- und Heilungskosten die im Zusammenhang mit einem Unfall entstanden sind. Sie kann sowohl bei privaten Versicherungsgesellschaften als auch bei der SUVA abgeschlossen werden.
Arbeitgeber in der Schweiz sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Unfallversicherung für Ihre Mitarbeiter abzuschliessen und die Prämien für Berufsunfälle und -Krankheiten zu übernehmen. Grundsätzlich wird aber zwischen BU (Betriebsunfall-Versicherung) und NBU (Nichtbetriebsunfall-Versicherung) unterschieden:
Die Betriebsunfallversicherung ist für alle Mitarbeiter abzuschliessen. Die Nichtbetriebsunfall-Versicherung ist hingegen erst obligatorisch, sobald der Mitarbeiter mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig ist.
Der Arbeitgeber bezahlt dann den gesamten Prämienbetrag (BU & NBU) und kann anschliessend die Prämie der Nichtberufsunfall-Versicherung dem Arbeitnehmer vom Lohn abziehen.
Für Arbeit-nehmende mit weniger als 8 Wochenstunden sind Freizeitunfälle nicht versichert und es empfiehlt sich privat eine Unfallversicherung abzuschliessen.
Wichtig ist auch zu wissen, dass die Unfall-Versicherung nach UVG einen wesentlich besseren Schutz als die Unfall-Versicherung nach KVG bietet. Die UVG-Versicherten brauchen sich nämlich weder durch eine Franchise, noch durch einen Selbstbehalt an den Heilungskosten beteiligen. Zudem sieht das UVG bei gravierenden Unfällen weitere Leistungen wie Taggelder, Renten oder Entschädigungen vor.
Finanztipp
Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem einzelnen Arbeitgeber angestellt ist, muss von diesem automatisch gegen Unfall versichert werden (UVG-versichert) und kann die Krankenversicherung (Krankenkasse) ohne Unfalldeckung abschliessen. Dies führt dann bei der Krankenkasse zu einer Prämienreduktion. Sobald jemand nicht mehr durch den Arbeitgeber gegen Unfall versichert ist, muss er dies seiner Krankenkasse melden. Die Unfalldeckung nach KVG tritt dann wieder in Kraft, die Prämie steigt wieder.