Vorbezug für Wohneigentum zum eigenen Bedarf

Sie können Ihr Pensionskassengeld für den Kauf von Wohneigentum, für die Rückzahlung von Hypothekardarlehen oder für den Erwerb von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften nutzen. Beachten Sie dabei:

  • Ein Vorbezug kann höchstens alle fünf Jahre erfolgen.
  • Bis zum 50. Altersjahr darf das gesamte Vorsorgekapital verwendet werden.
  • Nach dem 50. Altersjahr ist die Höhe des Barbezugs beschränkt.
  • Wenn Sie verheiratet sind, benötigen Sie die schriftliche Zustimmung Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners (die eingetragene Partnerschaft ist der Ehe gleichgestellt).
  • Wenn Sie das Wohneigentum wieder veräussern, müssen Sie in der Regel den vorbezogenen Betrag rückerstatten.
  • Ein Vorbezug reduziert die Altersrente und die Invaliden- und Hinterlassenenrente.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse oder Freizügigkeitseinrichtung) nach den Bezugsmodalitäten und Fristen. Die Vorsorgeeinrichtung wird Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen.

Finanztipp

Aufgrund des aktuell niedrigen Zins-Niveaus empfehlen wir anstelle eines Vorbezugs der freien Vorsorge, die Verpfändung dieser zu überprüfen. D.h. die gebundene Vorsorge lässt man stehen und die Hypothek ist höher.
Sie profitieren gleich doppelt: Einerseits können Sie die höheren Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen abziehen und anderseits erzielen Sie durch die aktuell höhere Verzinsung bei der freien Vorsorgen einen Renditeüberschuss.

Geheimtipp

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