Betriebsunterbruchversicherung

Bei dieser Versicherung geht es um die finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung. In der Regel ist der Grund ein Feuer- oder Elementarschaden, ein Einbruch oder ein Maschinenbruch. Die Entschädigung ist ein im Voraus vertraglich abgemachter Betrag, der im Minimum die laufenden Fixkosten deckt. Versichert werden kann auch ein durch den Betriebsunterbruch entgangener Gewinn. Hingegen können Streiks und andere Ursachen, die mit Absicht herbeigeführt werden und zu einem Betriebsunterbruch führen, in der Regel nicht versichert werden.

Finanztipp 1

Die Prämientarife im Bereich Betriebsunterbruch sind nicht tarifiert. Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Wir raten Ihnen daher von Zeit zu Zeit die Angebote auf dem Markt zu vergleichen.

Finanztipp 2

Passen Sie jährlich die notwendigen Daten für die Versicherungsdeckung an (Umsatz und Lohnsumme). Die Prämien schwanken minim, jedoch riskieren Sie mit falschen Angaben eine Unterdeckung.

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