Anlage Depots Text Privat & Firmen

Anlagedepot / Wertpapierdepot

Ein Wertpapierdepot oder genauer Wertpapierdepotkonto ist im Bankwesen ein Konto, über das Wertpapiergeschäfte (Kauf, Verkauf, Übertragung) abgewickelt und Wertpapierbestände geführt werden. Bei Investmentfonds wird der Begriff Anlagekonto verwendet.

Die Eröffnung eines Wertpapierdepots ist banküblich mit dem Abschluss eines Depotvertrages zwischen der Depotbank und ihrem Depotkunden verbunden. Der Depotvertrag gehört zu den AGB und verpflichtet das verwahrende Kreditinstitut (Verwahrer) zur Überwachung und Benachrichtigung über die Ausübung und Verwertung der Anlegerrechte und -pflichten, wie etwa Bezugsrechte, Einzahlungspflichten, Abfindungs- und Übernahmeangebote. Weitergehende Warn- und Aufklärungspflichten über sämtliche für die Wertentwicklung relevanten Umstände sind aber wegen der Vielzahl von Faktoren weder bestimmbar noch wirtschaftlich praktikabel. Deshalb fällt die Wertentwicklung der Anlage grundsätzlich in die Risikosphäre des Kunden.

Gebühren

Für die Bereitstellung eines Wertpapierdepots erhebt die Bank üblicherweise Depotgebühren. Diese sind typischerweise nach Höhe und Art der Bestände gestaffelt. Die Girosammelverwahrung ist günstiger als die übrigen Verwahrarten. Auch Angebote zur kostenfreien Depotführung sind jedoch, gerade bei Direktbanken, keine Seltenheit mehr. Haupteinnahmequelle der Banken bei kostenfreier Depotführung sind die Gebühren für An- und Verkauf von Wertpapieren sowie (seltener) für die Gutschrift von Erträgen und die Einlösung von fälligen Wertpapieren.