Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Mindestens eine Person bringt ein bestimmtes Kapital ein und dadurch zum Aktionär.

Gründungskosten

  • Eintragung ins Handelsregister ca. 800-1’000 Chf.
  • Notarielles Gründungsverfahren ca. 1’500-5’000 Chf.
  • Einbringung des Aktienkapitals mindestens (100’000 Chf. wobei mindestens 20 % bzw. in jedem Fall mindestens CHF 50’000 in Form von Bargeld oder Sacheinlagen vorhanden sein müssen )

Vorschriften bezüglich des Firmennamens

Bei einer AG kann unter Einhaltung der allgemeinen Firmenbildungs-Grundsätze der Name der Gesellschaft frei gewählt werden. Die Rechtsform muss allerdings in der Firma angegeben werden. (Beispiele: “Maxmuster AG”; “Fantasienamen AG” etc…)

Organe:

Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Aktiengesellschaft und besteht aus allen Aktionären. Die GV kann:
– die Statuten ändern
– Verwaltungsrat und Revisionsstelle wählen
– Jahresbericht und Konzernrechnung abnehmen mit Entlastung des Verwaltungsrats
– über die Verwendung des Jahresgewinnes und Festsetzung der Dividende bestimmen
– weitere Beschlüsse, die durch Gesetz oder Statuten der GV vorbehalten sind, fällen

Die gesetzlichen Bestimmungen zur GV sind in OR 698-706 geregelt. Eine Besonderheit des schweizerischen Aktienrechts ist z. B. die Beschränkung der Übertragbarkeit des Stimmrechts auf namentlich eingetragene Aktionäre und den Lebenspartner.

Das Stimmrecht an der GV bemisst sich ohne anderslautende statutarische Regelung am Verhältnis des Nennwerts der dem einzelnen Aktionär/der einzelnen Aktionärin gehörenden Aktien. Es ist bei grösseren Unternehmungen in aller Regel sehr ungleich unter die einzelnen Teilhaber verteilt – je nach Höhe des jeweiligen Kapital-Anteils (s. Grossaktionär). Gemäss Gesetz könnten allerdings die Statuten stets «die Stimmenzahl der Besitzer mehrerer Aktien beschränken».

Verwaltungsrat
Der VR besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern.
Der Verwaltungsrat einer AG besitzt laut Artikel 716a OR unübertragbare Aufgaben. Die wichtigsten sind Supervision (Oberaufsicht), Strategies (Leitung der Organisation), Systems (Festlegung der Organisationsform, Rechnungswesen, etc) und Staff (Ernennen und Abberufen der Geschäftsleitung).

Die gesetzlichen Bestimmungen zum VR sind in OR 707-726 geregelt.

Revisionsstelle
Die Revisionsstelle prüft, ob Buchhaltung, Jahresrechnung und der Antrag an die GV zur Verwendung des Jahresgewinnes mit Gesetz und Statuten konform sind. Dabei hat sie von Gesetzes wegen vollständige Einsicht in alle Geschäftsunterlagen. Von ihren Erkenntnissen erstellt sie einen Bericht, der jeweils an der GV vorgelegt wird.
Die Revisoren müssen vom VR und einem Mehrheitsaktionär unabhängig sein. Für börsennotierte AGs sind spezielle Befähigungen des Revisors vorgeschrieben.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Revisionsstelle sind in OR 727-731a zu finden.

Vorteile einer AG:

  • Die Aktionäre sind anonym
  • Ausschluss jeglicher persönlicher Haftung mit dem privaten Vermögen
  • Mehrere Gesellschafter sind bei einer AG möglich
  • Einfache Übertragung der Aktien

Nachteile einer AG:

  • Handelsregistereintrag zwingend vorgeschrieben
  • Hohes Mindestkapital (100’000 Chf. wobei mindestens 20 % bzw. in jedem Fall mindestens CHF 50’000 in Form von Bargeld oder Sacheinlagen vorhanden sein müssen )
  • Einhaltung gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen vorgeschrieben.
  • Doppelte Besteuerung da sowohl die AG als auch die Aktionäre besteuert werden.
  • Eine AG ist zur detaillierten Buchführung verpflichtet. Es muss eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz, Betriebs- oder Erfolgsrechnung und Inventar geführt werden.
  • Zusätzliche Organe sind vorgeschrieben. (die Generalversammlung (abk. GV), der Verwaltungsrat (abk. VR) und die Revisionsstelle).

 

Planen Sie eine Firmengründung?

Lassen Sie sich von einem professionellen Anwalt zum Thema Firmengründung beraten. Wir leiten Ihre Anfrage an einen kompetenten Partner von Finanztipp.ch weiter.