Die Einzelfirma eine Rechtsform für ein Unternehmen, das vom alleinigen Inhaber geführt wird. Viele Neuunternehmer, die Kleinst- bzw. Kleinfirmen gründen, wählen am den Anfang diese Rechtsform. Die Einzelfirma ist eine der häufigsten Rechtsformen in der Schweiz.

Hauptsächlicher Verwendungszweck:

  • Geeignet für Einmannbetriebe (Handwerker, Ärzte, Anwälte etc.)

Gründungskosten

  • Keine Gründungskosten ohne Handelsregistereintrag
  • Eintragung ins Handelsregister: ca. 200-300 Fr. (ab einem Jahresumsatz von 100’000 Fr. obligatorisch)

Vorschriften bezüglich des Firmennamens

Im Namen der Einzelfirma muss zwingend der Familiennamen enthalten sein, er darf jedoch zusätzlich eine Beschreibung oder einen Fantasienamen enthalten. (Beispiele: „Müller Gartenbau“; „Max Muster Star Coiffeur“; „Meier Babyartikel“ etc…)

Vorteile und Nachteile einer Einzelfirma

Vorteile:

  • Einfache Gründung
  • Für die Gründung muss kein Eigenkapital einbezahlt werden
  • Unkomplizierte Geschäftsführung, da wenig gesellschaftsrechtliche Bestimmungen eingehalten werden müssen

Nachteile:

  • Der Inhaber haftet mit seinem gesamten Privatvermögen
  • Es können keine Partner an der Unternehmung beteiligt werden
  • Keine Arbeitslosenunterstützung im Falle von Arbeitslosigkeit / Misserfolg
  • Einige Kantone vergüten keine Kinder- und Ausbildungszulagen